Kennzeichnung allergener Zutaten
Die Richtlinie 2003/89/EG ist ab dem 25.11.2005 bindend für die Kennzeichnung allergener Zutaten. Allergene Zutaten müssen gekennzeichnet werden!
Die Neuregelungen geben vor, dass bestimmte häufige Lebensmittelallergene grundsätzlich gekennzeichnet werden müssen, wenn sie als Zutaten bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden. Das heißt bei lose verkaufter Ware in der Produktinformation oder im Verkaufsraum, müssen genannt werden:
· Glutenhaltiges Getreide und -erzeugnisse (Roggen, Weizen, Dinkel, Hafer, Gerste)
· Krebstiere und daraus gewonne Erzeugnisse
· Eier und daraus gewonne Erzeugnisse
· Fisch und daraus gewonne Erzeugnisse
· Erdnüsse und daraus gewonne Erzeugnisse
· Soja und daraus gewonne Erzeugnisse
· Milch und daraus gewonne Erzeugnisse (einschl. Laktose)
· Schalenfrüchte und -erzeugnisse (Mandel, Hasel-, Wal-, Kaschu-, Peca-, Macadamia-, Queenslandnuss, Pistazie)
· Sellerie und daraus gewonne Erzeugnisse
· Senf und daraus gewonne Erzeugnisse
· Sesamsamen und daraus gewonne Erzeugnisse
· Schwefeldioxid und Sulfite (bei > 10 mg/kg oder 10 mg/l SO2)
. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
Diese Verbesserung kommt rund 90 % der Lebensmittelallergiker zu Gute.
Wir überarbeiten derzeit unsere Produktinformationen und fügen die allergenen Zutaten ein. Sollten Sie Fragen zu unseren Zutaten haben schicken Sie mir einfach eine eMail an c.richter(at)brotversteher.de

